Bauteiletausch bei E-Bikes

Lenker-Vorbau Kombinationen risikofrei kombinieren – darauf sollte man achten, bevor man Teile an E-Bikes tauscht.

Beim Austausch von sicherheitsrelevanten Bauteilen an E-Bikes ist Vorsicht geboten. Es muss geprüft werden, ob die Bauteile, auch zulässig sind.

Leider gab es, was den Bauteiletausch an E-Bikes betrifft, bislang selbst bei den Händlern große Verunsicherung am Markt. Daher haben die Organisationen ZIV (Zweirad-Industrie Verband), VSF (Verbund Service und Fahrrad), Zedler-Institut, VELOTECH, TÜV Rheinland und der Zweiradmechaniker-Handwerk einen „Leitfaden für den Bauteiletausch“ für das E-Bike 25 km/h und das E-Bike 45 km/h, das sogenannte „S-Pedelecs“ erstellt.

Der „Leitfaden für den Bauteiletausch“ gibt eine Übersicht, welche Bauteile bei E-Bikes eigenverantwortlich getauscht werden dürfen. Dieser bietet eine detaillierte Auflistung aller am Rad befindlichen Komponenten. Die Liste ist in vier weitere Kategorien gegliedert und nach den Richtlinien für E-Bikes/Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis max. 25 km/h sowie für schnelle Räder bis max. 45 km/h unterteilt, die den gesetzlichen Anforderungen des Kraftfahrtbundesamtes unterliegen.

Denn: E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h unterliegen der Maschinenrichtlinie.

Schnelle E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h gelten als Kraftfahrzeuge und unterliegen entweder der EU-Richtlinie 2002/24/EG oder der EU-Verordnung Nr. 168/2013.

Risikofrei kombinieren: Geprüfte Einheiten für mehr Sicherheit

Ergotec lässt Lenker-/ Vorbaueinheiten gemäß den entsprechenden Anforderungen für E-Bikes im eigenen Testlabor prüfen, sodass diese untereinander frei kombiniert und bedenkenlos verbaut werden können. Die ergotec Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind auf ergotec.de/service zu finden.  (https://www.ergotec.de/de/service.html#56)